Lassen Sie uns jetzt
Ihre Kündigung prüfen!

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Sie rufen uns an, wie geht es dann weiter?

1. Kostenloses Erstgespräch

Zunächst führen wir ein kurzes Telefonat, in dem wir über Ihr Arbeitsverhältnis und die Umstände sprechen, die zu Ihrer Kündigung geführt haben. In der Regel können wir Ihnen dann bereits mitteilen, ob und wie wir Sie unterstützen können. Für dieses Erstgespräch fallen keine Gebühren an.

2. Prüfung Ihrer Kündigung

Wir prüfen die Kündigung auf Herz und Nieren und besprechen das weitere Vorgehen ausführlich mit Ihnen. Vor allem sprechen wir über Ihre Ziele. Wollen Sie Ihren Arbeitsplatz um jeden Preis erhalten oder möchten Sie eine größtmögliche Abfindung erzielen? Ihr Ziel und die sonstigen Umstände bestimmen das weitere Vorgehen.

3. Intervention

Wir reichen eine Kündigungsschutzklage ein und/oder nehmen Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber auf, um gemeinsam die vorher besprochenen Ziele zu erreichen.

Kündigung jetzt kostenfrei erstprüfen lassen!

Rufen Sie uns an und wir besprechen, ob und wie wir Ihnen helfen können. Die Kanzlei Fischer berät Sie gern!

Kontakt aufnehmen

Warum sollten Sie sich an uns wenden?

Sie gehen mit einem gebrochenen Bein nicht zum Zahnarzt? Dann sollten Sie sich auch mit Ihrer Kündigung einem Spezialisten anvertrauen.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Prof. Dr. Simon A. Fischer, LL.M. betreut Sie gemeinsam mit seinen Kolleginnen persönlich und menschlich.

Die Kanzlei Fischer ist für Sie da

Rechtsanwalt Simon Fischer

Prof. Dr. Simon A. Fischer

LL.M. – Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwältin Kristin-Proppe-Jörgens

Kristin Proppe-Jörgens

Rechtsanwältin Schwerpunkt Arbeitsrecht

Rechtsanwältin Rabia Yildirim

Rabia Yildirim

Rechtsanwältin Schwerpunkt Arbeitsrecht